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Terms and conditions

Allgemeine Geschäftsbedingungen der TAPE-VISION GmbH

Stand: Januar 2010

1. Allgemeines
a. Die Lieferungen der TAPE-VISION GmbH und die damit im Zusammenhang stehenden Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Hinweise des Auftraggebers auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Die Geschäftsbedingungen gelten für Lieferungen und Leistungen aller Art, auch für solche, die durch Dritte als Erfüllungsgehilfe der TAPE-VISION GmbH erbracht werden, sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
b. Die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten zurück hinter einzelvertragliche, schriftliche Vereinbarungen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Alle Vereinbarungen, die zwischen der TAPE-VISION GmbH und dem Auftraggeber getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
d. Der Auftraggeber GmbH übernimmt die volle Sach- und Rechtsgewähr für die von ihm gelieferten Ausgangsmaterialien, er stellt die TAPE-VISION GmbH von Ansprüchen Dritter frei.
e. Die TAPE-VISION GmbH beliefert keine Privatkunden, sondern nur Handel, Gewerbe, Industrie juristische Personen des öffentlichen Rechts. Mit seinem Auftrag bestätigt der Auftraggeber, dass er ein Kaufmann ist.

2. Preise und Preisberechnungen
a. Es gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Listenpreise der TAPE-VISION GmbH zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten. Mit der Erstellung einer neuen Preisliste verlieren alle zuvor erstellten Preislisten ihre Gültigkeit.
b. Soweit Preise nach Minuten oder Meter berechnet werden, ist die von der TAPE-VISION GmbH festgestellte Anzahl maßgeblich.
c. Der Auftraggeber hat - sofern er dies wünscht - die von ihm übergebenen Gegenstände selbst zu versichern.
d. Alle Preisangaben sind Stückpreise bzw. Preis pro Vorgang, sofern nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen werden.
e. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
f. Beim Export in ein Drittland außerhalb der Europäischen Union (z.B. Schweiz oder Norwegen) entstehen zusätzliche Kosten für Verzollung und Einfuhrumsatzsteuer, diese Kosten werden dem Auftraggeber berechnet. Mit seinem Auftrag akzeptiert der Auftraggeber diese Zusatzkosten und verpflichtet sich diese innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen.

3. Angebote
Angebote der TAPE-VISION GmbH sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung der TAPE-VISION GmbH zustande oder aber dadurch, dass die bestellte Leistung tatsächlich erbracht worden ist.

4. Versand und Verpackung
a. Der Versand erfolgt stets, auch bei frachtfreier Lieferung, auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Wünscht der Auftraggeber Eil- oder Expressversand oder Versicherung der Ware, so gehen etwaige Mehrkosten zu Lasten des Auftraggebers. Die Gefahr eines Verlustes oder einer Beschädigung der Waren auf dem Transport, ebenso Einwirkungen gleich welcher Art von höherer Gewalt, Transportsperren, und dergleichen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
b. Die TAPE-VISION GmbH ist berechtigt, die Sendungen unter Nachnahmeerhebungen zu tätigen.
c. Die Versandart, der Transportweg, sowie das geeignete Verpackungsmaterial wird ausschließlich von der TAPE-VISION GmbH bestimmt. Eine Haftung der TAPE-VISION GmbH ist grundsätzlich ausgeschlossen.
d. Gefahrenübergang: Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der TAPE-VISION GmbH verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

5. Lieferung und Termine
a. Von der TAPE-VISION GmbH angegebene Liefertermine sind grundsätzlich keine Fixtermine. Die in Bestellung von dem Auftraggeber genannten Termine sind für die TAPE-VISION GmbH nicht verbindlich. Alle von der TAPE-VISION GmbH genannten Liefertermine verstehen sich als voraussichtlich abgehende Liefertermine und sind somit juristisch unverbindlich. Für eventuelle Folgeschäden, die dem Kunden durch einen Lieferverzug entstehen, haftet die TAPE-VISION GmbH nicht.
b. Leistungsstörungen, die auf Lieferschwierigkeiten der Lieferanten der TAPE-VISION GmbH beruhen, hat die TAPE-VISION GmbH dem Auftraggeber gegenüber nicht zu vertreten, diesem entstehen keine Rechte hieraus.
c. Die TAPE-VISION GmbH ist zu Teillieferungen und / oder -leistungen berechtigt. Produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen von +/- 10% der bestellten Stückzahl sind zulässig und vom Kunden akzeptiert. Eine Umgehung dieser Toleranzen respektive ein Anspruch auf exakte Stückzahlen ist nicht möglich bzw. besteht nicht..
d. Die TAPE-VISION GmbH benötigt für jede CD- und DVD Vervielfältigung zwingend die entsprechende Ausliefergenehmigung der GEMA, bzw. der entsprechenden ausländischen Urheberrechtsgesellschaft. Der Auftraggeber verpflichtet sich den Antrag an diese Urheberrechtsgesellschaften innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserteilung zu stellen. Er akzeptiert, dass der Versand der fertigen Ware ohne eine Ausliefergenehmigung nicht erfolgen kann, in diesem Fall werden dem Auftraggeber Kosten für die Einlagerung der fertigen Ware berechnet.

6. Verarbeitung und Lagerung
a. Die TAPE-VISION GmbH liefert Material für normale Beanspruchung, insbesondere im Hinblick auf Temperaturen und Belastungen. Für den Fall, dass das vertraglich vereinbarte Produktionsmaterial wegen Lieferschwierigkeiten des Lieferanten oder aus sonstigen technischen, logistischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht verwendet werden kann, ist die TAPE-VISION GmbH berechtigt, ohne ausdrückliche Rücksprache mit dem Kunden, nach eigenem Ermessen ein hinsichtlich der Qualität ähnliches Material, zur Erfüllung des Vertrages, zu verwenden. Gleiches gilt für alle anderen Materialien, die im üblichen Geschäftsbetrieb der TAPE-VISION GmbH verwendet werden.
b. Der Auftraggeber stellt der TAPE-VISION GmbH alle für die Herstellung erforderlichen Unterlagen (z. B. DLT, Labelfilme, Master etc.) kostenlos, entsprechend den vorgegebenen Spezifikationen und zwar ausschließlich als legale – in Bezug auf Inhalt und Rechte - Duplikate zur Verfügung. Bei Verlust oder Beschädigung dieser Unterlagen haftet die TAPE-VISION GmbH maximal in Höhe der Materialkosten. Die TAPE-VISION GmbH überprüft die vom Auftraggeber angelieferten Produktionsunterlagen nicht – insbesondere wird von der TAPE-VISION GmbH nicht die Lauffähigkeit der angelieferten Premaster geprüft- zu dieser Überprüfung ist der Käufer verpflichtet. Alle zur Ausführung eines Auftrages hergestellten Gegenstände (z. B. Glasmaster, Stamper, etc.) verbleiben im Eigentum der TAPE-VISION GmbH, auch wenn der Auftraggeber die Kosten für deren Herstellung trägt.
c. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für jeden Auftrag eine schriftliche Bestellung an die TAPE-VISION zu schicken, in der Bestellung müssen alle Angaben zur Produktion festgehalten sein. Wenn aus der Bestellung Informationen nicht hervorgehen, die für die Produktion notwendig sind, ist die TAPE-VISION berechtigt, die Produktion nach eigenem Ermessen bestmöglich auszuführen.
d. Die von der TAPE-VISION GmbH zur Produktherstellung eingesetzten Betriebsgegenstände (z.B. Filme, Proofs, Drucksachen etc.) und Produktionsgegenstände (Druckplatten/- siebe, Matrizen, Replikas, Glasmaster etc.) bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum der TAPE-VISION GmbH und werden nicht ausgehändigt. Berechnet wird lediglich die Dienstleistung der Herstellung des Produktionsgegenstandes, der Gegenstand selbst verbleibt im Eigentum der TAPE-VISION GmbH. Ein Anspruch auf Herausgabe steht dem Auftraggeber nicht zu. Sofern ein entgegenstehender Wunsch von dem Auftraggeber nicht geäußert wird, werden sie nach einem Jahr Aufbewahrungszeit vernichtet. An die TAPE-VISION GmbH eingesandte CD- oder DVD- Master, sowie Daten- CDs oder - DVDs werden nicht an den Auftraggeber  zurückgeschickt.
e. Von dem vom Auftraggeber angelieferten Premaster für die CD, bzw. DVD Pressung wird ein Glasmaster erstellt; wenn beim Erstellen des Glasmasters festgestellt wird, dass das Premaster nicht für die Erstellung des Glasmasters geeignet ist, weil es entweder defekt oder falsch angelegt ist, wird die TAPE-VISION GmbH vom Auftraggeber ein neues Premaster anfordern in diesem Fall entstehen Zusatzkosten, die die TAPE-VISION GmbH dem Auftraggeber berechnet.
f. Die TAPE-VISION GmbH hat das Recht, die Firmenbezeichnung oder einen sonstigen Hinweis auf die Herkunft bzw. Hersteller des Produktes auf dem Datenträger oder dem Innenring zu vermerken. Dazu ist zu beachten, dass ohne eine entsprechende Innenringbedruckung eine Identcheck Prüfung durch die Druckmaschine nicht möglich ist und somit keine elektronische Prüfung der Discs erfolgen kann.
g. Die TAPE-VISION GmbH benötigt für alle Drucksachen farbverbindliche Proofs.
h. Kann aus Gründen, die nicht von der TAPE-VISION GmbH zu verantworten sind, die fertige Ware nicht an den Auftraggeber ausgeliefert werden, ist die TAPE-VISION GmbH berechtigt Einlagerungskosten zu berechnen.


7. Zahlungen
a. Alle Zahlungen sind innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu leisten.
b. Kommt der Kunde mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden sämtliche Forderungen der TAPE-VISION GmbH zur sofortigen Zahlung fällig. Der geschuldete Betrag ist mit mindestens 2% über dem Diskontsatz zu verzinsen.
c. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen.
d. Ausgeschlossen sind Abzüge jeglicher Art.
e. Vor vollständiger Bezahlung aller fälligen Rechnungsbeträge einschließlich der Verzugszinsen ist die TAPE-VISION GmbH zu keiner weiteren Lieferung aus einem laufenden Vertrag verpflichtet. Bei Eintritt von Zahlungsverzug ist die TAPE-VISION GmbH berechtigt, für noch folgende Lieferungen aus laufenden Aufträgen Vorauszahlungen zu erheben. Im Übrigen steht der TAPE-VISION GmbH im Falle der Nichtzahlung ein Zurückbehaltungsrecht und Weiterverwertungsrecht an dem vom Auftraggeber gelieferten Material zu.

8. Eigentumsvorbehalt
a. Der TAPE-VISION GmbH bleibt das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren sowie aus deren Verarbeitung entstehenden Erzeugnissen bis zur Bezahlung ihrer einzelnen Forderungen und bis zur Begleichung ihres sich für sie aus laufender Rechnung ergebenen Guthabens vorbehalten und zwar auch dann, wenn die Ware verarbeitet wird (§§ 947, 948,950,951 BGB). Der Käufer darf die gelieferten Waren und die aus ihrer Verarbeitung entstehenden Gegenstände nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen tritt er durch Abschluss des Kaufvertrags sämtlich an die TAPE-VISION GmbH zu deren Sicherung ab. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht gegenüber der TAPE-VISION GmbH vertragsgemäß nachkommt. Übersteigt die Summe der abgetretenen Forderungen den Nennbetrag der zu sichernden Forderungen um mehr als 20%, so hat die TAPE-VISION GmbH Forderungen im Werte des übersteigenden Betrages nach ihrer Wahl an den Käufer abzutreten.
b. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, von der TAPE-VISION GmbH unter Eigentumsvorbehalt gelieferte oder gefertigte Gegenstände oder Materialien zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Pfändungen Dritter sind der TAPE-VISION GmbH unverzüglich mitzuteilen. Hierdurch entstehende Kosten, insbesondere Interventionskosten, gehen zu Lasten des Kunden.
c. Dies gilt auch für den Übergang von urheberrechtlichen Nutzungs- und Leistungsschutzrechten, falls die TAPE-VISION GmbH mit der erbrachten Leistung solche Rechte erworben hat.

9. Mängelrügen
a. Mängelrügen oder Beanstandungen offensichtlicher Mängel (z.B. Transportschäden) müssen uns innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum unter genauer Angabe der Art und des Grunds der Beanstandung schriftlich mitgeteilt werden. Anderenfalls verfallen die Gewährleistungsansprüche.
b. Bei fristgerechter und berechtigter Beanstandung hat die TAPE-VISION GmbH nach Ihrer Wahl das Recht zur Ersatzlieferung mit erneuter Lieferfrist, zur Rücknahme der Ware gegen Gutschrift oder zur Nachbesserung.
c. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden beschränken sich auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch die TAPE-VISION GmbH. Die Kostenregelung des § 476a BGB findet keine Anwendung. Die TAPE-VISION GmbH ist nicht verpflichtet, Transport- und Wegekosten zu tragen. Die Haftung der TAPE-VISION GmbH für Schäden aus der Lieferung mangelhafter Ware oder für Falschlieferung ist der Höhe nach auf den Kaufpreis des verbrauchten Teils der beanstandeten Lieferung beschränkt. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen.
d . Nachbesserungen Dritter, die ohne die Zustimmung der TAPE-VISION GmbH durchgeführt werden, bringen die Mängelhaftung der TAPE-VISION GmbH zum Erlöschen.
e. Farbabweichungen beim Labeldruck von optischen Datenträgern (CD/DVD etc.) sowie den Drucksachen berechtigen den Kunden nicht zur Ablehnung der Annahme. Die Farbabweichung stellt keine Wertminderung dar. Farbverbindlich sind lediglich Proofs nach dem Standard ISO-coated, welche für jedes einzelne Produkt angeliefert werden müssen. Da es sich bei Drucksachen um organisches Material handelt (z.B. Papier, Karton usw.) kann es hierbei zu Abweichungen bei den Maßen und dem Druck, im Vergleich zu den Spezifikationen kommen. Um Unstimmigkeiten bzgl. der einzelnen Filmdateien zu vermeiden, setzen wir hochauflösende, geschlossene pdf - Dateien voraus.
f. Sollte der Auftraggeber bei einer CD- oder DVD-Pressung eine geänderte Innenringbedruckung bestellen wird die TAPE-VISION GmbH keinerlei Reklamationen im Zusammenhang mit dieser Innenringbedruckung akzeptieren.

10. Haftung
a. Die TAPE-VISION GmbH haftet - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
b. Soweit übergebene Materialien bei der TAPE-VISION GmbH beschädigt werden, hat die TAPE-VISION GmbH lediglich den Wert des Materials gleicher Art zu ersetzen. Dies gilt ausdrücklich nicht für Verschleißschäden oder -mängel.

11. Gewährleistung
a. Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
b. Die Haftung des Verkäufers ist der Höhe nach auf den Kaufpreis des verbrauchten Teils der beanstandeten Lieferung beschränkt. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden.
c. Etwaige Empfehlungen der TAPE-VISION GmbH hinsichtlich der Einsatzfähigkeit der gelieferten Waren sind unverbindlich. Sie sind zwar das Ergebnis gewissenhafter Prüfungen, können jedoch bei der Vielseitigkeit der Anwendungen und der Arbeitsweise nur als Richtwerte gelten. Eine Gewähr für den Einzelfall kann daher nicht übernommen werden. Der Käufer ist verpflichtet, in jedem Fall vor Beginn der Weiterverarbeitung die Ware zu prüfen. Der Käufer hat sich davon zu überzeugen, dass die Ware für den vorbestimmten Verwendungszweck geeignet ist. Der Käufer und die TAPE-VISION GmbH sind sich darüber einig, dass es nach Stand der Technik nicht möglich ist, Softwarefehler und Viren unter allen Anwendungsgebieten völlig auszuschließen. Die TAPE-VISION GmbH ist nicht für den korrekten Einsatz der Ware durch den Kunden, für die Datensicherung und dafür, dass die Software auf dem vorgesehenen Computersystem lauffähig ist, verantwortlich. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
d. Anstelle des Rechts des Käufers auf Wandlung oder Minderung wird ein Recht auf Nachbesserung vereinbart. Soweit sich der gelieferte Gegenstand außerhalb des Sitzes des Verkäufers befindet, werden Transportkosten, Wegkosten und Porto nicht getragen. Es bleibt der TAPE-VISION GmbH aber vorbehalten, statt Nachbesserungen, Ersatzlieferung zu leisten.
e. Keinerlei Gewährleistung wird für Fehler übernommen, die durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, unrichtigen Gebrauch, fehlerhaften Anschluss oder Fremdeinwirkung entstanden sind.

12. Garantie der Rechte
a. Der Kunde steht dafür ein, dass dem von ihm erteilten Auftrag behördliche Bestimmungen und Anforderungen nicht entgegenstehen. Er garantiert, die erforderliche Lizenz - und Auswertungsrechte zu besitzen. Generell ist der Kunde verantwortlich, eventuell anfallende Abgaben selbst an die entsprechenden Institutionen abzuführen. Auf Verlangen ist der Auftraggeber verpflichtet, durch Vorlage seiner Verträge oder behaupteter behördlicher Genehmigungen, den erforderlichen Nachweis zu führen
b. Der Kunde stellt die TAPE-VISION GmbH in jeder Richtung schad- und klaglos, der Kunde übernimmt insbesondere alle Forderungen Dritter inklusiver Ansprüche von Urheberrechts- oder Leistungsschutzrechtsgesellschaften oder entsprechenden Organisationen sowie etwaige Anwalts- und Gerichtskosten, die sich aus einer behaupteten oder tatsächlichen Verletzung von derartigen Rechten ergeben. Der Kunde stellt die TAPE-VISION GmbH, deren Vorlieferanten und Erfüllungsgehilfen demgemäß von allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Urheberrechten sowie wegen der erfolgten Verwendung der Ton-, Bild- und Datenaufzeichnung einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung frei und zwar uneingeschränkt auch dann, wenn die TAPE-VISION GmbH gesamtschuldnerisch nach dem Urhebergesetz oder sonstigen Schutzgesetzen von Dritten in Anspruch genommen wird. Dies schließt auch Forderungen und Klagen nationaler und internationaler Urheberrechtsgesellschaften oder entsprechender Organisationen aus behaupteter oder tatsächlicher Verletzung der Rechte einschließlich etwaiger Anwalts- und Gerichtskosten ein. Die Freistellung beinhaltet auch etwaige Rechtswahrnehmungskosten, die Dritten oder der TAPE-VISION GmbH entstehen
c. Die TAPE-VISION GmbH kopiert keine Bild-, Ton- und/oder Datenträger, deren Inhalte gegen bestehendes deutsches oder europäisches Recht verstoßen, deren Inhalte die Gewalt verherrlichen, deren Inhalte zum Rassenhass aufstacheln, die satanische oder pornografische Inhalte haben oder deren Inhalte den christlichen oder einen anderen Glauben verspotten oder lächerlich machen.
d. Die TAPE-VISION GmbH kann Aufträge ohne Angabe von Gründen ablehnen.

13. Archivierung
a. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Master zur Replikation, Filme oder ähnliche Gegenstände werden von uns nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Auslieferung der auftragsgemäßen Ware an den Auftraggeber oder seinen Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Eine allgemeines Anrecht auf Einlagerung besteht grundsätzlich nicht.
b. Bei der TAPE-VISION GmbH eingelagerte Materialien sind nicht versichert. Im Falle von Wasserschäden, Brand, Diebstahl, Vandalismus oder ähnlichem haftet die TAPE-VISION GmbH nicht für die eingelagerten Materialien. Sie ist nicht verpflichtet irgendeinen Ersatz zu liefern. Die TAPE-VISION GmbH empfiehlt Ihren Kunden nachdrücklich ihr zur Weiterverarbeitung nur Kopien von Mastern zu überlassen.
c. Sollen die unter 13a genannten Gegenstände für die Dauer der Archivierung versichert werden, so hat der Besteller dies selbst zu besorgen. Unsere Haftung für bei uns eingelagerte Gegenstände/Unterlagen beschränkt sich ausschließlich auf grobe Fahrlässigkeit.
d. Rückgaben der unter 13a. und 13b genannten Materialien sind nur mit dem Einverständnis der TAPE-VISION GmbH möglich. Mit der Aushändigung dieser Materialien erlöschen sämtliche Reklamations- und Haftungsansprüche des Käufers gegenüber der TAPE-VISION GmbH.
e. Die unter Punkt 13a und 13b aufgeführten Unterlagen und Gegenstände - ausgenommen Drucksachen - werden ohne Anerkennung einer Rechtspflicht für eventuelle Nachbestellungen für einen Zeitraum von maximal 1 Jahr aufbewahrt. Längere Archivierungszeiten kann die TAPE-VISION GmbH dem Kunden in Rechnung stellen. Sollte der Kunde einen gegenteiligen Wunsch äußern, muss dies ausdrücklich und schriftlich erfolgen sowie von der TAPE-VISION GmbH schriftlich bestätigt werden. Alle eingelagerten Gegenstände können jederzeit an den Auftraggeber zurück gesendet werden.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden beidseitigen Verpflichtungen ist der Sitz der TAPE-VISION GmbH.

15. Schriftform
Die TAPE-VISION GmbH nimmt Aufträge und Bestellungen grundsätzlich nur in schriftlicher Form entgegen. Mündliche oder telefonische Aufträge sind jeweils unverzüglich in schriftlicher Form nachzureichen. Nachteile, die dadurch entstehen, dass mündliche oder telefonisch übermittelte Erklärungen missverstanden wurden, treffen den Kunden, es sei denn, es liegt ein offensichtliches Verschulden der TAPE-VISION GmbH vor.

16. Rechtswahl
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht.

17. Sonstige Bestimmungen
Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrere Bestimmungen wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Jede von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.